Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

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  • Erstellungsdatum 10. April 2018
  • Zuletzt aktualisiert 26. Mai 2018

Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer

Bei Anmeldung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) zu erteilen. Außerdem kann die Zulassung des Fahrzeugs grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.

Seit dem 15.03.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr vom Finanzamt Ratzeburg durchgeführt, sondern von der Zollverwaltung übernommen.

Sie können die Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer hier kostenlos herunterladen