Neues Versicherungsjahr für E‑Scooter, Roller & Co

Neues Versicherungsjahr für E‑Scooter, Roller & Co.: Ab 1. März gilt nur noch das neue Kennzeichen

Ab dem 1. März dürfen E‑Scooter, Roller & Co. nur noch mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs sein – wer weiter mit dem alten grünen Schild fährt, ist ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

Neues Versicherungsjahr: Was sich ab 1. März ändert

Jedes Jahr zum 1. März beginnt für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ein neues Versicherungsjahr – dazu gehören insbesondere Mofas, Mopeds, Roller, S‑Pedelecs, E‑Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge. Mit dem Stichtag endet automatisch der bisherige Versicherungsschutz, das alte Kennzeichen verliert seine Gültigkeit und muss durch ein neues Schild ersetzt werden. Eine separate Kündigung der alten Police ist in der Regel nicht nötig, die Verträge sind auf dieses Versicherungsjahr befristet.

Farbwechsel: 2026/2027 ist Schwarz Pflicht

Für das Versicherungsjahr 2026/2027 ist die Kennzeichenfarbe Schwarz vorgeschrieben; die bislang gültigen grünen Schilder sind ab dem 1. März 2026 ungültig. Der Farbwechsel folgt einem festen Dreijahresrhythmus aus Schwarz, Blau und Grün, damit die Gültigkeit auf einen Blick kontrolliert werden kann. Das schwarze Kennzeichen gilt vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 und muss danach wieder rechtzeitig getauscht werden.

Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichenpflicht?

Ein Versicherungskennzeichen benötigen vor allem Kleinkrafträder und bestimmte Elektrofahrzeuge, die nicht über eine reguläre Kfz‑Zulassung mit großem Nummernschild laufen. Dazu zählen insbesondere:

  • Mofas und Mopeds bis 50 ccm und maximal 45 km/h.

  • Klassische Motorroller und E‑Roller mit Betriebserlaubnis bis 45 km/h.

  • S‑Pedelecs und schnelle Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 km/h bzw. tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 km/h bis 45 km/h.

  • E‑Scooter mit Straßenzulassung (ABE) und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways.

  • Bestimmte Quads, Trikes und motorisierte Krankenfahrstühle im Kleinkraftrad‑Segment.

Wichtig ist, dass der Halter prüft, ob sein Fahrzeug unter die Kleinkraftrad‑Regelungen fällt; bei Unsicherheit helfen Versicherer, Fachhändler oder ein Zulassungsdienst wie der RZ Zulassungsdienst.

Ohne neues Kennzeichen: Fahren ohne Versicherungsschutz

Wer nach dem 1. März noch mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, fährt rechtlich ohne Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall haftet der Fahrer dann persönlich und in voller Höhe für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden – schnell geht es um hohe fünf- oder sechsstellige Beträge. Zusätzlich droht eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

So kommen Halter an das neue Kennzeichen

Das neue Versicherungskennzeichen kann in der Regel unkompliziert online, telefonisch oder vor Ort bei Versicherern und Vermittlern beantragt werden. Benötigt werden meist die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus der Betriebserlaubnis bzw. Datenbestätigung sowie die persönlichen Daten des Halters. Viele Anbieter schicken das Schild innerhalb weniger Tage per Post; einige Direktversicherer werben mit Zustellung innerhalb von 24 Stunden.

Eine Orientierung zu typischen Jahresbeiträgen:

  • Reine Haftpflicht für E‑Scooter wird häufig schon ab rund 10 Euro pro Jahr angeboten.

  • Tarife mit Teilkasko (z.B. Diebstahl, Elementarschäden) liegen je nach Anbieter und Selbstbeteiligung deutlich höher, etwa um 70–80 Euro.

Für Halter ist es sinnvoll, vor dem Abschluss zumindest kurz die Konditionen zu vergleichen – Tarife unterscheiden sich etwa bei Deckungssummen, Einschlüssen und Selbstbeteiligungen.

Formales: Anbringung und Sichtbarkeit

Das Versicherungskennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein, bei E‑Scootern in der Regel hinten am Fahrzeugrahmen oder in der vorgesehenen Halterung. Das Schild darf nicht verdeckt werden – etwa durch Gepäck, Körbe oder nachträglich montierte Zubehörteile – damit Polizei und Versicherer die Gültigkeit jederzeit prüfen können.

Schreibe einen Kommentar