AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RZ Zulassungsdienst Manuela Gohr – Müller-Gohr & Gohr GbR
Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen des RZ Zulassungsdienstes – Müller-Gohr & Gohr GbR sowie für die Nutzung der Website www.rz-zulassung.de und die dort bereitgestellten Informationen, Checklisten, Formulare und sonstigen Inhalte.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Leistungen

Der RZ Zulassungsdienst übernimmt im Auftrag seiner Kunden insbesondere die Vorbereitung, Einreichung, Abholung und organisatorische Abwicklung von Kfz-Zulassungsvorgängen bei den zuständigen Behörden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Zulassungen und Wiederzulassungen
  • Ummeldungen
  • Abmeldungen
  • Halterwechsel
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Exportkennzeichen
  • Wunschkennzeichen
  • Beschaffung bzw. Vermittlung von Kennzeichenschildern
  • Übergabe und Abholung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen
  • weitere mit dem Zulassungsvorgang zusammenhängende Dienstleistungen

Der RZ Zulassungsdienst ist keine Behörde. Über die Zulassung, die Zuteilung von Kennzeichen und die Anerkennung der eingereichten Unterlagen entscheidet ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.

§ 3 Auftragserteilung

Aufträge können insbesondere persönlich im Büro, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über andere von uns angebotene Kommunikationswege erteilt werden.

Der Umfang des Auftrags ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, die für den jeweiligen Zulassungsvorgang erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Bei besonderen oder unklaren Zulassungsvorgängen kann vor Beginn der Bearbeitung eine individuelle Abstimmung erforderlich sein.

§ 4 Preise, Zahlung und Zurückbehaltungsrecht

Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Preise.

Zusätzlich zum Entgelt des RZ Zulassungsdienstes können insbesondere behördliche Gebühren, Kennzeichenkosten, Versandkosten, Kosten für externe Übergabe- oder Locker-Systeme sowie sonstige Fremdkosten anfallen.

Soweit solche Kosten bereits im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind, werden sie nicht zusätzlich berechnet.

Bei Privatkunden kann vollständige Vorauszahlung verlangt werden. In diesem Fall beginnt die Bearbeitung grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Soweit keine Vorauszahlung vereinbart wurde, ist die Vergütung spätestens vor Herausgabe der fertig bearbeiteten Fahrzeugpapiere, Kennzeichen und sonstigen im Zusammenhang mit dem Auftrag herauszugebenden Gegenstände fällig.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der RZ Zulassungsdienst berechtigt, die Herausgabe von Fahrzeugpapieren, Kennzeichen, Originalunterlagen und sonstigen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag herauszugebenden Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung der aus diesem Auftrag fälligen Forderungen zurückzuhalten.

Das Zurückbehaltungsrecht wird grundsätzlich nur wegen Forderungen aus demselben Auftrag ausgeübt.

Das entspricht dem gesetzlichen Grundgedanken des § 273 BGB: Bei einer fälligen Gegenforderung aus demselben rechtlichen Verhältnis kann die eigene geschuldete Leistung grundsätzlich bis zur Zahlung verweigert werden.

§ 5 Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle für den jeweiligen Zulassungsvorgang notwendigen Unterlagen vollständig, gültig und richtig einzureichen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
  • Vollmacht
  • Identitätsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • HU-Nachweis
  • Kaufvertrag oder sonstige Eigentumsnachweise
  • weitere von der Zulassungsstelle verlangte Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zulassungsvorgang ab.

Von uns bereitgestellte Checklisten dienen der Unterstützung. Sie können eine individuelle Prüfung bei besonderen Fällen nicht ersetzen.

§ 6 Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen und Zusatzaufwand

Sind Unterlagen oder Angaben unvollständig, fehlerhaft oder nicht verwendbar, kann der Zulassungsvorgang möglicherweise nicht wie geplant durchgeführt werden.

Hierdurch können sich Bearbeitungs- und Abholzeiten verschieben.

Entsteht aufgrund fehlender, fehlerhafter oder verspätet eingereichter Unterlagen zusätzlicher Aufwand, können hierfür zusätzliche Kosten berechnet werden.

Dies gilt insbesondere für:

  • zusätzliche Fahrten zur Zulassungsstelle
  • erneute Einreichungen
  • zusätzliche Zustellungen
  • zusätzliche Locker-Buchungen
  • sonstige durch den Kunden verursachte Wiederholungsleistungen

Soweit möglich, informieren wir den Kunden vor Entstehung erheblicher zusätzlicher Kosten.

§ 7 Bearbeitungszeiten und Behördenabläufe

Von uns genannte Bearbeitungs- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.

Sie setzen insbesondere voraus, dass:

  • alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen,
  • die Zahlung erfolgt ist, soweit Vorauszahlung vereinbart wurde,
  • die zuständige Behörde den Vorgang regulär bearbeiten kann.

Für Verzögerungen, die durch die Zulassungsbehörde, technische Störungen behördlicher Systeme, außergewöhnliche Auslastung, geänderte Behördenabläufe oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände entstehen, übernehmen wir keine Garantie.

Wir informieren den Kunden, sobald uns eine erhebliche Verzögerung bekannt wird.

§ 8 Behördenentscheidungen und Ablehnung eines Vorgangs

Der RZ Zulassungsdienst schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch eine bestimmte Entscheidung der Zulassungsbehörde.

Lehnt die Behörde einen Vorgang aus Gründen ab, die nicht vom RZ Zulassungsdienst zu vertreten sind, bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen grundsätzlich bestehen.

Etwaige zusätzliche Behördenwege oder erneute Bearbeitungen können gesondert berechnet werden, soweit die Ursache hierfür nicht vom RZ Zulassungsdienst zu vertreten ist.

§ 9 Wunschkennzeichen

Eine Reservierung oder ein Wunsch des Kunden nach einer bestimmten Kennzeichenkombination begründet keinen Anspruch darauf, dass diese Kombination tatsächlich durch die Zulassungsbehörde zugeteilt wird.

Maßgeblich ist ausschließlich die Entscheidung der zuständigen Zulassungsstelle.

§ 10 24/7-Locker und externe Übergabesysteme

Der RZ Zulassungsdienst kann seinen Kunden die Übergabe oder Abholung von Fahrzeugpapieren, Kennzeichen und sonstigen Unterlagen über externe Locker- oder Übergabesysteme anbieten.

Soweit die Locker-Nutzung unmittelbar durch einen externen Anbieter gebucht wird, kommt hinsichtlich der Nutzung des Lockers ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesem Anbieter zustande.

Für Preise, Zahlungsabwicklung, technische Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen des Locker-Systems gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Bei der Variante „24/7-Abgabe und Abholung“ sollte der Kunde den Zulassungsvorgang vor der Buchung mit dem RZ Zulassungsdienst abstimmen.

Angegebene Rückgabe- oder Abholzeiten können nur eingehalten werden, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.

Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Für technische Ausfälle oder Störungen eines extern betriebenen Locker-Systems haftet der RZ Zulassungsdienst nur, soweit die Ursache von uns zu vertreten ist.

§ 11 Nichtabholung von Unterlagen und Kennzeichen

Werden zur Abholung bereitgestellte Fahrzeugpapiere, Kennzeichen oder sonstige Unterlagen nicht innerhalb des vorgesehenen Abholzeitraums abgeholt, können diese aus einem externen Locker zurückgenommen und zur weiteren Abholung in unserem Büro verwahrt werden.

Eine erneute Zustellung, erneute Locker-Buchung oder sonstige erneute Bereitstellung kann kostenpflichtig sein.

Der Kunde bleibt verpflichtet, seine Unterlagen innerhalb angemessener Zeit abzuholen.

§ 12 Herausgabe an Dritte

Fahrzeugpapiere, Kennzeichen und sonstige auftragsbezogene Unterlagen werden grundsätzlich nur an den Auftraggeber oder an eine von ihm entsprechend benannte oder legitimierte Person herausgegeben.

Bei einer Locker-Abholung erfolgt die Legitimation über das vom jeweiligen Locker-System vorgesehene Zugangsverfahren.

§ 13 Vollmacht und Vertretung gegenüber Behörden

Soweit für den beauftragten Zulassungsvorgang erforderlich, bevollmächtigt der Kunde den RZ Zulassungsdienst, die für den Auftrag notwendigen Erklärungen und Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsstelle einzureichen, entgegenzunehmen und den Vorgang organisatorisch abzuwickeln.

Gesonderte behördlich vorgeschriebene Vollmachten bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Telefon, E-Mail und digitale Kommunikationsmittel können unter die gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzverträge fallen, wenn Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich darüber erfolgen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Für Aufträge, die der Kunde persönlich in unseren Geschäftsräumen erteilt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge grundsätzlich nicht allein deshalb, weil spätere Kommunikation oder Übergabe digital beziehungsweise über einen Locker erfolgt.

§ 15 Website, Checklisten und Informationsangebote

Die auf unserer Website bereitgestellten Informationen, Formulare, Checklisten und sonstigen Hilfsmittel werden mit angemessener Sorgfalt erstellt.

Ein Teil der Unterlagen kann speziell auf bestimmte Zulassungsstellen oder regionale Verwaltungsabläufe zugeschnitten sein und ist nicht zwingend bundesweit gültig.

Behördliche Anforderungen und Verfahrensabläufe können sich kurzfristig ändern.

Bei besonderen oder unklaren Fällen sollte daher eine individuelle Abstimmung mit uns oder der zuständigen Behörde erfolgen.

§ 16 Digitaler Assistent / Beratungs-Bot

Ein auf unserer Website angebotener digitaler Assistent oder Beratungs-Bot dient ausschließlich der allgemeinen Information und Vorbereitung.

Automatisch erzeugte Antworten stellen keine verbindliche behördliche Auskunft dar.

Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Zulassungsvorgang ist eine persönliche Abstimmung mit dem RZ Zulassungsdienst erforderlich.

§ 17 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Diese Einschränkungen sind wichtig, weil AGB insbesondere die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grobes Verschulden nicht wirksam pauschal ausschließen dürfen.

§ 18 Urheberrecht

Die von uns erstellten Texte, Checklisten, Formulare, Grafiken und sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.

Eine kommerzielle Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung über den gesetzlich zulässigen Gebrauch hinaus bedarf unserer Zustimmung.

§ 19 Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter:

www.rz-zulassung.de/datenschutz/

Soweit dies zur Durchführung des Zulassungsauftrags erforderlich ist, können personenbezogene Daten an zuständige Behörden, Kennzeichenhersteller, externe Übergabe- oder Locker-Anbieter und sonstige zur Auftragserfüllung erforderliche Stellen übermittelt werden.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz des RZ Zulassungsdienstes.