„alle Konstellationen der Wiederzulassung sowie die Adressänderung nach Umzug des Halters können internetbasiert beantragt werden“ – so der Wortlaut der neuen Verordnung die heute (09.01.2019) beschlossen wird. Das hört sich gut an in der Theorie, aber was bedeutet das in der Praxis für den Bürger?
Wird es wirklich einfacher, Autos und andere Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle an- um- oder abzumelden? Die Antwort lautet Ja – sofern der Autohalter einen elektronischen Personalausweis besitzt und vor allem sehr viel Vertrauen.
So sieht die neue Online-Anmeldung des KFZ in der Theorie aus
Bisher war es notwendig persönlich bei der Zulassungsstelle zu erscheinen oder einen Vertreter wie einen Zulassungsdienst zu legitimieren.
Nicht zuletzt, weil die Entfernung der alten Plaketten überwacht oder von der Zulassungsstelle selbst vorgenommen wurde, um Missbrauch zu verhindern. Die neuen Plaketten wurden gehütet wie ein Schatz und durften ebenfalls nur von Mitarbeitern der Zulassungsstelle auf die Nummernschilder geklebt werden.
Die Regierung hat offenbar beschlossen, das die Gefahr einer illegalen Verwendung von Zulassungsplaketten nicht mehr besteht. Mehr noch, auch die Gefahr das die Plaketten verloren , aus dem Briefkasten entwendet oder sonstwie abhanden gehen könnten, besteht nach Meinung der Regierung offenbar nicht.
Wir sind gespannt, wer eigentlich haften wird, sollte es dennoch einmal passieren das die Plaketten nicht ankommen.
Was ist mit dem Datenschutz?
Voraussetzung für die Auto Online-Anmeldung ist der Besitz eines elektronischen Personalausweises. Den mögen die Deutschen nicht, weshalb die Regierung die Bürger zwingen wollte ihn zu benutzen.
Bisher macht dieser Ausweis wenig Sinn, weil es zu wenig Anwendungsmöglichkeiten aber gleichzeitig einige Risiken gibt, beispielsweise den Unsicherheitsfaktor Lesegerät, bei dem ein PIN eingegeben werden muss, der durchaus ausgespäht werden kann.
Gebühren werden auch noch fällig, von der berechtigten oder eingebildeten Angst des gläsernen Bürgers und der möglichen totalen Überwachung ganz abgesehen.
FAZIT
Der Ansatz, die Fahrzeuganmeldung zu vereinfachen ist gut und lobenswert. Die Ausführung hingegen mehr als bedenklich und halbherzig.
Immerhin war die Um- und Abmeldung Eines KFZ war auch bisher schon online möglich. Wurde aber kaum genutzt. Es ist also fraglich, ob die neue Verordnung irgendetwas bringen wird.