Kurzzeitkennzeichen vom RZ Zulassungsdienst

Kurzzeitkennzeichen Kreis Herzogtum Lauenburg

Kurzzeitkennzeichen für Überführungen und Probefahrten

Beim RZ Zulassungsdienst erhalten Sie selbstverständlich auch Kurzzeitkennzeichen für die Überführung Ihres KFZ. Flexibel mit einer Kurzzeitversicherung – es gibt viele Gründe dafür. Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel 5 Tage gültig.

Kurzzeitkennzeichen für Überführung

Der klassische Zweck eines Kurzzeitkennzeichens besteht darin, ein Fahrzeug ohne Zulassung von einem Ort zum anderen bewegen zu können. Sollten Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise in einem anderen Bundesland gekauft haben, können Sie das KFZ mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen und im Kreis Herzogtum Lauenburg bei der Zulassungsstelle Lanken zulassen.

Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen

Wollen Sie ein Fahrzeug beispielsweise überführen, muss das Fahrzeug TÜV haben. Besitzt das KFZ keinen TÜV mehr, sind lediglich Fahrten im Zulassungsbezirk erlaubt, um beispielsweise die nächste Werkstatt für eine TÜV-Untersuchung aufsuchen zu können.

Tipp:

Beim RZ Zulassungsdienst haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Kurzzeitkennzeichen inkl. Versicherung zu erhalten, als auch die eigentliche Zulassung durchführen zu lassen. Somit gibt es keine Unterbrechung und sie können Ihr Fahrzeug sofort weiter nutzen, anstatt eventuell mehrere Wochen auf einen Zulassungstermin warten zu müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug überführt haben.

Preis Kurzzeitkennzeichen

Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen inkl. Kennzeichen, Versicherung und Gebühren für nur 109 Euro

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen, Tel.: 04547 1620208 oder schreiben Sie eine Mail an info@rz-zulassung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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