Fahrzeug online an-, ab- und ummelden
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können KFZ-Besitzer ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden (Ab September 2023). Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort. Wir erklären Vorteile, Ablauf aber auch Nachteile der internetbasierten Zulassung.
Für viele Kunden interessant ist die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden.
Weiterer Vorteil: Im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort werden die Kosten (Gebühren) deutlich abgesenkt.
Nachteil: Es gibt einige (technische) Voraussetzungen.
Welche Vorgänge können online durchgeführt werden?
Diese Zulassungsvorgänge können Fahrzeugbesitzer online durchführen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Wie läuft eine Online-Zulassung ab?
Am Beispiel einer KFZ-Neuzulassung beschreiben wir, wie Sie eine Online-Zulassung von zu Hause aus durchführen können:
So funktioniert die Anmeldung eines Neuwagens
Voraussetzungen:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
Zur Identifizierung:
Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät.
Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
Juristische Personen (Firmen) benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Online Zulassung
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert geprüft und validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
i-KFZ über Zulassungsdienst
Die sofortige Online Zulassung wird auch bei Zulassungsdiensten wie dem RZ Zulassungsdienst angeboten werden. Großkunden wie Zulassungsdienste können sich voraussichtlich ab dem 01.09.2023 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren lassen.
Sobald dieser Registrierungsvorgang abgeschlossen ist, wird auch der RZ Zulassungsdienst die Online-Registrierung von Fahrzeugen für seine Kunden anbieten.
Vorteile für Kunden
Unsere Kunden können Zulassungsvorgänge direkt im Büro des RZ Zulassungsdienstes für ihr Fahrzeug durchführen lassen und danach ihr Fahrzeug sofort nutzen.
Vorteile bei Zulassung über Zulassungsdienst:
- Günstigere Zulassungsgebühren als bei der Zulassungsstelle
- Keine Anschaffungskosten für technische Geräte
- Kein Personalausweis mit eID-Funktion notwendig
- Formal korrekte Durchführung der Zulassungsvorgänge
Nachteile der internetbasierten Zulassungen
Bei allen Vorteilen der internetbasierten Online-Zulassung gibt es aus unserer Sicht aber auch einige Wermutstropfen. So ist der technische und zeitliche Aufwand relativ hoch und kann für Personen, die nicht besonders technisch begabt sind, eine Hürde darstellen. Nicht jeder besitzt einen Personalausweis mit eID-Funktion oder Zahlungsmöglichkeiten für Online-Zahlungen. Nicht alle Fahrzeuge können online zugelassen werden.
Die internetbasierte Zulassung ist lediglich für 10 Tage gültig. Die Zulassungsbescheinigung, die sofort ausgedruckt werden muss, ist zwingend gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Die Plaketten für die Kennzeichen müssen spätestens nach 10 Tagen selbst angebracht werden.
Sollte es Verzögerungen beispielsweise durch den Postweg geben, ist eine Weiterfahrt nach 10 Tagen nicht mehr erlaubt! Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind in dieser Zeit nicht in ihrem Besitz, da auch diese erst postalisch zugesandt werden müssen.
Fazit: Fahrzeugbesitzer sollten gut abwägen, für welche Form der Zulassung sie sich entscheiden. Der RZ Zulassungsdienst wird beide Formen der Zulassung anbieten. Internetbasiert aber auch weiterhin die “normale” Zulassung, bei der nach 24 Stunden alles erledigt ist und ihr Fahrzeug komplett angemeldet ist.